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IRIS 2011: Einführung in die rechtlichen und technischen Schwerpunkte der elektronischen Vergabe - Workshopbericht E-Procurement

E-Procurement ist auf der IRIS 2011 nicht auffallend stark vertreten, obwohl die praktische Bedeu-tung sehr groß ist. Gerade wenn man unter elektronischer Vergabe auch die Übermittlung der Vergabeunterlagen und Angebote auf elektronischem Weg sieht, ist damit ein Vorgang beschrieben, der die öffentliche Hand und auch (mögliche Bieter) täglich betrifft. Auffallend ist in der Praxis aber auch die Zurückhaltung der öffentlichen Auftraggeber beim Einsatz der elektronischen Aukti-on. Diese könnte – ebenso wie die Zurückhaltung mit Beiträgen zu der vorliegenden Session - mit den rechtlichen und technischen Problemen und vergaberechtlichen Hürden in Zusammenhang ste-hen, die sich bei einer elektronischen Auftragsvergabe generell ergeben können. Der Workshop E-Procurement soll hier etwas Abhilfe schaffen.

Das VCD als Praxisbeispiel von E-PROCUREMENT: Umsetzung im BVergG 2006 idF Novelle 2009
Mag.iur. Beatrix Maier, Bundesministerium für Finanzen
Workshopbeschreibung
 
Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für Vergaben im Unterschwellenbereich als Chance für die elektronische Vergabe?
Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt (Salzburg)
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