Eidesstattliche Erklärung
Die eidesstattliche Erklärung ist gleichbedeutend mit der Selbsterklärung. Der Unterschied zur Selbsterklärung besteht darin, dass die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung im Beisein eines Amtsträgers oder Notars erfolgt. Diese dritte Stelle kann die eidesstattliche Erklärung im Namen des Ausstellers einreichen.
Varianten
- declaration of oath
