Europäische Kriterien
Die europäischen Kriterien sind direkt aus den Direktiven 2004/18/EC und 2004/17/EC abgeleite Auswahl- bzw. Auschlusskriterien im öffentlichen Ausschreibungswesen. Die Eignung eines Bieters wird gegen diese Kriterien abgeglichen.
Ein Kriterium ist generell erfüllt wenn es
- ein Auswahlkriterium ist und das Kriterium erfüllt ist, oder
- ein Ausschlusskriterium ist und das Kriterium nicht erfüllt ist
Varianten
- european criteria
