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Qualifizierte Anbieterliste

Nimmt Bezug auf Artikel 52 der Direktive 2004/18/EC und den existierenden Präqualifikationsprozess (nur im Bereich der öffentlichen Aufträge). Die Präqualifikation eines Wirtschaftsteilnehmers wird gewöhnlich von einer dritten Stelle ausgeführt, einer sogenannten Präqualifikationsagentur. Diese überprüft die Qualifikation des Wirtschaftsteilnehmers aufgrund seiner zugestellten Dokumente. Die Qualifikation wird bestätigt und der Wirtschaftsteilnehmer auf die Liste der vorqualifizierten Bieter aufgenommen, auf die er bei nachfolgenden Ausschreibungen verweisen kann, ohne dass er die Nachweise noch einmal vorlegen muss.

 


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